Brandschutz

Brandschutz – unsere Leidenschaft!

Das Thema Sicherheit hat beim Brandschutz der Objekte die höchste Wichtigkeit! Deshalb steht Ihnen Dipl.-Ing. David Zeman mit seiner fachlicheren Kompetenz beratend zur Seite.

Unsere Brandschutz-Konzepte, die individuell auf das Objekt und die Umwelt geschneidert sind, werden von uns nach allen aktuell geltenden Richtlinien und Normen für Sie erstellt.

Wir erstellen Pläne und -Nachweise nach den Leistungsphasen 1 – 4 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Das heißt, dass wir uns um die 

  • Genehmigungsplanung,
  • Vor- und Entwurfsplanung der Kostenberechnung,
  • Grundlagen- und Bestandsermittlung,
  • Brandlastermittlung,
  • Flucht- und Rettungspläne,
  • Feuerwehrpläne,
  • Gefahrenverhütung und
  • einen externen Brandschutzbeauftragen

kümmern. 

Gerne stehen wir Ihnen auch bis Leistungsphase 8, also der Bauüberwachung und Dokumentation, zur Seite!

Sonderbauten benötigen besondere Brandschutz-Konzepte

Viele Gebäude und Projekte sind als Sonderbau eingestuft, wie es der Gesetzgeber vorgibt. Diese unterliegen besonderen bautechnischen Brandschutz-Zielen, weshalb Sie andere erforderliche Bauantrags-Unterlagen benötigen, um diese einzureichen. Wir erstellen Ihnen komplette Konzepte für Sonderbauten, die alle Schutzziele aus Brandschutz-technischer Sicht erfüllen. 

Ausführungsplanung des Brandschutz-Konzeptes Ihres Objektes

Sie sehen, wenn Sie während der Bauphase Fehler in der Planung vermeiden wollen, sollten Sie sich einen Architekten und Fachplaner an Ihre Seite holen, der die Ausführungsplanung nach Brandschutz relevanter Vorgaben aus dem Brandschutz-Nachweis und den dazugehörigen Baugenehmigungen in die Hand nimmt, damit Sie den Rücken frei haben und keine bösen Überraschungen erleben, die durch fehlerhafter, nicht abgestimmter Bauausführungen entstehen. 

Unsere Regelleistungen: 

  • Wir prüfen die Baugenehmigung auf einen eventuell gebotenen Widerspruch bezogen auf das Konzept.
  • Wir erstellen eine Brandfallsteuertabelle für Sie.
  • Wir beraten bei Anfragen die Objekt- und Fachplaner über Brandschutz-technischen Fachleistungen bis zu den ausführungsfertigen Lösungen auf Basis des genehmigten Konzeptes, einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung.
  • Natürlich wirken wir an der Koordination der Fachplanung an Brandschutz relevanten Schnittstellen mit, sowie bei der Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation.
  • Wir prüfen für Sie, ob genehmigungspflichtige Sachverhalte dazugekommen sind.
  • Zusätzlich prüfen wir Ausführungspläne und Montagepläne der Objekt- und Fachplaner, ob die Vorlagen des baulichen Brandschutzes eingehalten wurden.
  • Außerdem wirken wir bei der Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeits- und Anwendbarkeits-Nachweise von ungeregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation mit. 
  • Zum Abschluss erhalten Sie eine Zusammenstellung der Ergebnisse.

Zusammenfassend gesagt:

Ein Brandschutz-Konzept besteht aus Planungsunterlagen, einem Erläuterungsbericht und einer Festlegung von Anforderungen in Tabellenform. 

Es beinhaltet alle Maßnahmen, die eine Brandentstehung verhindern oder seine Auswirkungen auf ein absolut geringes Maß begrenzen. Dabei werden 3 Schutzziele erreicht: 

  • Schutz für Nutzer/innen und Besucher/innen des Objekts, ebenso für die Rettungs- und Löschkräfte während eines eventuellen Brandes. 
  • Schutz vor ökologischen Schäden wie der Umwelt und der Nachbarschaft.
  • Schutz des Sachwertes und der Betriebsunterbrechung der Bausubstanz, um die Marktposition und -Kompetenz zu erhalten, aber auch für die Volkswirtschaft. 

Wichtig:

Das Brandschutz-Konzept muss von Bauherr/innen, Betreiber/innen, Behörden und Versicherern akzeptiert werden können und ein ausgeglichenes Kosten-Nutzen-Verhältnis beinhalten. Jedes Konzept ist individuell auf das Objekt abgestimmt und ist bei einem Bauvorhaben oder Umbauarbeiten ein wichtiges Hilfsmittel. Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz ist durch Nachweise nach näherer Maßgabe der Bauordnungen der Länder nachzuweisen. 

Ingenieurmethoden im Brandschutz

Mithilfe von ingenieurtechnischen Berechnungsverfahren werden die Anforderungen zur Häufigkeit nachgewiesen und mit genormten Sicherheitsanforderungen verglichen, was besonders bei Abweichungen, die planungstechnisch notwendig sind, erforderlich ist. Außer den Berechnungen zur Risikobewertung gem. DIN 18230 und DIN 18232 zählen die Berechnung von Bauteilen, dynamischen Evakuierungs-Simulationen und Rechenmodelle zur Brandverlaufs-Simulation zu den ingenieurtechnischen Methoden (Brandlastberechnung und Heißbemessung).

Noch Fragen zum Brandschutz?

Melden Sie sich gerne bei uns, wir sind für Sie da!

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